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Klare Vereinbarungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Buchung und Durchführung unserer Prüfungstrainings, Beratungen, Coachings, Hilfe bei der Lehrstellensuche und VA-Unterstützung.

Stand: 9. August 2026

Rechtliches

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Stand: 9. August 2026 · Version: 2026-08-09.5

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Passpoint Kollektivgesellschaft, Sandäckerstrasse 12, 8957 Spreitenbach, Schweiz («Passpoint», «wir») und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Passpoint in Textform bestätigt wurden.

Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben in jedem Fall unberührt.

2. Unsere Leistungen

Passpoint bietet insbesondere VPA-Prüfungstrainings, individuelle Beratungen, Coachings für Berufsbildner, Hilfe bei der Lehrstellensuche sowie Beratung und Korrekturhinweise zu Vertiefungsarbeiten (VA) an. Die Hilfe bei der Lehrstellensuche umfasst eine Beratungseinheit von 60 Minuten, die Erstellung eines professionell strukturierten Lebenslaufs, ein individuelles Motivationsschreiben und konkrete Unterstützung bei der Suche nach passenden Lehrstellen. Die VA-Beratung & Korrektur umfasst das vollständige Durchlesen der eingereichten schriftlichen VA, eine strukturierte schriftliche Rückmeldung mit konkreten Änderungsvorschlägen und ein persönliches Feedbackgespräch per Videocall von 30 Minuten. Umfang, Ort, Termin beziehungsweise VA-Upload, Preis und Feedbackfrist ergeben sich ergänzend aus der jeweiligen Angebotsseite, Offerte, Einreichungs- oder Buchungsbestätigung.

Unsere Leistungen dienen der Vorbereitung und Unterstützung. Der persönliche Lern- und Prüfungserfolg hängt auch von Faktoren ab, auf die Passpoint keinen Einfluss hat. Eine erfolgsabhängige Rückerstattung besteht ausschliesslich im Rahmen der ausdrücklich vereinbarten Geld-zurück-Garantie.

3. Online-Buchung und Vertragsabschluss

Vor dem Absenden kann der Kunde die gewählte Leistung, den Preis, den Terminwunsch und die eingegebenen Angaben prüfen und korrigieren. Mit der Schaltfläche «Terminanfrage absenden» wird eine verbindliche Anfrage übermittelt. Der Vertrag für ein Training, eine Beratung oder ein Coaching kommt erst zustande, wenn Passpoint Leistungsumfang, Termin und Preis in Textform bestätigt.

Bei der VA-Unterstützung wird kein Termin ausgewählt. Mit der Schaltfläche «Zahlungspflichtig bestellen & VA hochladen» wird die VA-Beratung & Korrektur zum angezeigten Preis verbindlich bestellt; der Vertrag kommt mit der elektronischen Eingangs- und Auftragsbestätigung von Passpoint zustande. Passpoint bestätigt Online-Anfragen und VA-Einreichungen unverzüglich auf elektronischem Weg.

Die bei der Buchung verlinkten AGB und – bei einer garantierten Leistung – die Rückerstattungsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Vor dem verbindlichen Absenden müssen sie über getrennte, nicht vorausgewählte Kontrollfelder ausdrücklich akzeptiert werden. Passpoint protokolliert zu Nachweiszwecken Zeitpunkt und Version der Zustimmung. Ohne diese Zustimmung ist eine Online-Buchung technisch und serverseitig nicht möglich.

Minderjährige dürfen eine Leistung nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung buchen. Mit dem Absenden bestätigen sie, dass diese Zustimmung vorliegt. Passpoint kann einen schriftlichen Nachweis oder eine Bestätigung durch die gesetzliche Vertretung verlangen.

4. Preise und Vorauszahlung

Massgebend ist der vor dem Absenden angezeigte und in der Bestätigung genannte Preis in Schweizer Franken (CHF). Passpoint ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Für die VA-Beratung & Korrektur gilt vom 9. August bis und mit 1. November 2026 ein zeitlich limitierter Einführungspreis von 145 CHF anstelle des regulären Preises von 290 CHF (50 Prozent Rabatt). Entscheidend ist, dass die vollständige, verbindliche Bestellung spätestens am 1. November 2026 übermittelt wird. Der bei der Bestellung bestätigte Preis bleibt während der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist verbindlich; verspätete Zahlungen können zurückgewiesen oder nur nach neuer Vereinbarung angenommen werden. Der Rabatt wird nicht rückwirkend auf frühere Bestellungen angerechnet und ist nicht mit weiteren Rabatten kumulierbar.

Der vollständige Betrag ist vor dem vereinbarten Termin beziehungsweise vor Beginn der VA-Bearbeitung innerhalb der auf der Rechnung oder im Kundenkonto angegebenen Frist zu bezahlen. Passpoint darf einen Termin erst nach Zahlungseingang definitiv reservieren und die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. Bei einer VA wird die hochgeladene Datei sicher gespeichert, jedoch erst nach bestätigtem Zahlungseingang für die fachliche Prüfung freigegeben.

Wird ein Zahlungslink bereitgestellt, erfolgt die Online-Zahlung über Stripe. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie im Kundenkonto als bezahlt ausgewiesen oder von Passpoint in Textform bestätigt wurde. Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

5. Absage und Terminverschiebung durch Kunden

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos möglich. Sie muss per E-Mail oder in einer anderen nachweisbaren Textform erfolgen und gilt mit Eingang bei Passpoint.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann Passpoint eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe des vereinbarten Preises verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und Passpoint bereits Aufwand hatte oder Einnahmen entgangen sind. Ersparte Aufwendungen und eine zumutbare Ersatzbelegung werden angerechnet. Bei nachgewiesenen ausserordentlichen Umständen bemüht sich Passpoint um eine faire Ersatzlösung.

Eine VA-Einreichung kann bis zum Beginn der fachlichen Bearbeitung kostenlos widerrufen werden. Danach sind die bis zum Eingang des Widerrufs nachweislich erbrachten Leistungen und nicht mehr rückgängig zu machenden Aufwendungen geschuldet; weitergehende zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

6. Absage oder Leistungsstörung durch Passpoint

Muss Passpoint einen Termin aus wichtigem Grund absagen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, werden bereits bezahlte Beträge für die ausgefallene Leistung vollständig zurückerstattet. Das Gleiche gilt anteilig, wenn eine VA-Leistung aus Gründen, die Passpoint zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

7. Mitwirkung und Unterlagen

Kunden stellen die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Ausbildung, Berufserfahrung, Kompetenzen und bisherigen Bewerbungen. Bei einem Training im Betrieb sorgen sie dafür, dass notwendige interne Zustimmungen vorliegen und die Durchführung sicher und ohne unzulässige Beeinträchtigung betreuter Personen möglich ist.

Bei einer VA-Einreichung sind zusammen mit der schriftlichen Arbeit alle anwendbaren offiziellen Prüfungsvorgaben, Bewertungsraster, Leitfäden und formalen Richtlinien vollständig und in der aktuell gültigen Fassung hochzuladen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass keine für die Beurteilung relevante Vorgabe fehlt und dass die Unterlagen tatsächlich für die eigene Schule, Prüfungsstelle und VA gelten. Passpoint beurteilt die VA auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen und ist nicht verpflichtet, weitere schul- oder kantonsspezifische Vorgaben selbst zu beschaffen.

Unterlagen mit Personendaten Dritter – insbesondere Daten von Kindern, betreuten Personen oder Mitarbeitern – sind vor der Übermittlung an Passpoint zu anonymisieren. Es dürfen nur Daten übermittelt werden, zu deren Weitergabe der Kunde berechtigt ist. Passpoint darf unzulässige oder sicherheitsrelevante Inhalte zurückweisen und eine bereinigte Fassung verlangen.

8. Besondere Bestimmungen zur Lehrstellensuche

Das Angebot «Hilfe bei der Lehrstellensuche» kostet 60 CHF und umfasst eine persönliche Beratungseinheit von bis zu 60 Minuten, die Erstellung eines professionell strukturierten Lebenslaufs, die Erstellung eines individuellen Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreibens und konkrete Unterstützung bei der Suche nach passenden Lehrstellen. Das Angebot steht für Berufe aller Branchen offen.

Nach bestätigtem Zahlungseingang setzt sich Passpoint per E-Mail oder Telefon mit dem Kunden in Verbindung, fordert vorhandene Unterlagen an und klärt Berufswunsch, Suchregion und Ausgangslage. Der Kunde prüft die erstellten Dokumente vor ihrer Verwendung und bestätigt insbesondere, dass alle persönlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäss sind.

Im Preis enthalten sind je eine Hauptfassung des Lebenslaufs und des Motivationsschreibens sowie die im gebuchten Termin vereinbarte Unterstützung. Zusätzliche Varianten für mehrere Berufe oder Betriebe, Übersetzungen, weitere Gespräche oder eine fortlaufende Bewerbungsbegleitung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich separat vereinbart wurden.

Passpoint unterstützt fachlich und gestalterisch, vermittelt aber keine Lehrstelle und kann weder Einladungen noch einen Vertragsabschluss garantieren. Bewerbungen werden nur mit Zustimmung des Kunden versendet; Bewerbungsfristen, die Richtigkeit der Angaben und die endgültige Freigabe der Unterlagen bleiben in seiner Verantwortung.

9. Besondere Bestimmungen zur VA-Unterstützung

Die schriftliche VA und die dazugehörigen offiziellen Prüfungsvorgaben werden in den dafür getrennt bezeichneten Feldern des sicheren Uploads eingereicht. Als Prüfungsvorgaben gelten insbesondere Bewertungsraster, schulische Leitfäden und Regeln zu Aufbau, Umfang, Form und Quellen. Der Kandidat gibt zudem passende Wochentage und Zeitfenster für ein persönliches Feedback per Videocall an. Dies ist keine Terminwahl; Passpoint setzt sich zur konkreten Terminvereinbarung persönlich mit ihm in Verbindung.

Die VA-Beratung & Korrektur beinhaltet das vollständige Durchlesen der eingereichten schriftlichen VA, eine strukturierte schriftliche Rückmeldung mit allen von Passpoint empfohlenen konkreten Änderungen und ein persönliches Feedbackgespräch per Videocall von 30 Minuten. Zusätzliche Gespräche, eine vollständige Neuverfassung oder eine unbegrenzte Zahl weiterer Prüfdurchgänge sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich separat vereinbart wurden.

Die fachliche Bearbeitung und die 14-Tage-Frist beginnen erst, wenn kumulativ die vollständige, technisch erfolgreiche und lesbare VA-Datei, mindestens ein lesbares Dokument mit den massgeblichen Prüfungsvorgaben und der von Passpoint bestätigte vollständige Zahlungseingang vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen die schriftliche Rückmeldung und das 30-minütige Feedbackgespräch spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen. Sind Dateien beschädigt, unvollständig, veraltet, falsch zugeordnet oder nicht lesbar, beginnt die Frist erst mit Eingang aller brauchbaren Ersatzunterlagen und bestätigter vollständiger Zahlung.

Passpoint gibt fachliches, sprachliches und anhand der hochgeladenen Vorgaben formales Feedback, übernimmt aber weder Autorenschaft noch Plagiats-, Quellen- oder Fristenkontrolle. Der Kunde bleibt für Inhalt, Quellen, Eigenständigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Prüfungsvorgaben, die endgültige Einhaltung sämtlicher formaler Anforderungen und die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Passpoint unterstützt keine Täuschung oder Umgehung schulischer Vorgaben.

10. Gemeinsame Regeln der Geld-zurück-Garantie

Die Geld-zurück-Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung. Sie gilt nur für das ausdrücklich als garantiert bezeichnete und tatsächlich bezahlte VPA-Prüfungstraining beziehungsweise die VA-Beratung und Korrektur. Beratungen, Coachings, die Hilfe bei der Lehrstellensuche, Nebenleistungen sowie Reise-, Material-, Lohn- und Folgekosten sind nicht erfasst. Gesetzliche Gewährleistungs-, Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Zusätzlich zu diesen AGB gelten die bei der Buchung separat verlinkten Rückerstattungsbedingungen in derselben Version. Für die Details der Garantie gehen diese spezielleren Rückerstattungsbedingungen vor. Der Kunde bestätigt die wesentlichen Voraussetzungen vor der Buchung nochmals über ein eigenes Kontrollfeld.

11. VPA-Geld-zurück-Garantie

Der bezahlte Preis des VPA-Prüfungstrainings wird zurückerstattet, wenn das Training vollständig gebucht, bezahlt und durchgeführt wurde, die anschliessende praktische Abschlussprüfung offiziell nicht bestanden wurde und der Anspruch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des offiziellen Ergebnisses gemeldet wird.

Unverzichtbare Voraussetzung ist eine offizielle Akteneinsicht: Der Kandidat organisiert und ermöglicht, dass ein Passpoint-Prüfungsexperte persönlich zur Akteneinsicht mitgeht und dort das ungenügende Ergebnis der praktischen Abschlussprüfung einsehen und gegenüber Passpoint bestätigen kann. Ohne die tatsächliche Begleitung und Einsicht durch den Passpoint-Prüfungsexperten besteht kein Anspruch aus der VPA-Geld-zurück-Garantie.

Die Garantie betrifft ausschliesslich das Nichtbestehen der praktischen Abschlussprüfung. Ein nicht bestandenes Qualifikationsverfahren aus anderen Gründen – etwa wegen schulischer Prüfungen, Absenzen oder formeller Mängel – ist nicht erfasst.

12. VA-Geld-zurück-Garantie

Der bezahlte Preis der VA-Beratung und Korrektur wird zurückerstattet, wenn die Leistung vollständig gebucht und bezahlt wurde, das Feedback von Passpoint vollständig umgesetzt wurde, Passpoint die überarbeitete Fassung vor der Einreichung in Textform freigegeben hat und danach keine wesentlichen, ungeprüften Änderungen vorgenommen wurden.

Zusätzlich muss der schriftliche Teil der VA offiziell mit einer ungenügenden Note bewertet worden sein. Als Nachweis genügt die gut lesbare schriftliche Notenmitteilung für den schriftlichen Teil. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt dieser Mitteilung gemeldet werden.

Die VA-Geld-zurück-Garantie gilt ausschliesslich für den schriftlichen Teil der VA. Die mündliche Präsentation, das Präsentationsgespräch und andere mündliche Prüfungsteile sind ausgeschlossen. Eine ungenügende mündliche Note allein löst keine Rückerstattung aus.

Weitere zwingende Garantiebedingung ist, dass die eingereichte Endfassung sämtliche verbindlichen formalen Prüfungsvorgaben einhält. Dazu gehören insbesondere Schriftart, Schriftgrösse, Zeilenabstand, Seitenränder, Umfang beziehungsweise Seiten- oder Zeichenzahl, vorgeschriebene Gliederung, Dateiformat, Benennung, Zitier- und Quellenregeln sowie Abgabeform und Abgabefrist. Wird mindestens eine solche verbindliche Vorgabe nicht eingehalten, besteht kein Anspruch aus der VA-Geld-zurück-Garantie. Dies gilt auch, wenn die betreffende Vorgabe nicht, unvollständig, veraltet oder falsch zugeordnet an Passpoint übermittelt wurde. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13. Geltendmachung und Auszahlung der Garantie

Der Antrag ist fristgerecht per E-Mail an info@passpoint.ch zu stellen. Passpoint darf die für die Prüfung erforderlichen, verhältnismässigen Nachweise verlangen. Nicht benötigte Personendaten sind zu schwärzen.

Bei anerkanntem Anspruch wird höchstens der tatsächlich bezahlte Preis der garantierten Leistung zurückerstattet, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Prüfung. Manipulierte Nachweise, falsche Angaben oder missbräuchliches Verhalten schliessen einen Anspruch aus; bereits ausbezahlte Beträge können zurückgefordert werden.

14. Nutzungsrechte

Von Passpoint bereitgestellte Konzepte, Beispielaufgaben, Vorlagen und Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen für die persönliche Prüfungsvorbereitung verwendet, jedoch ohne vorherige Zustimmung weder veröffentlicht, weiterverkauft noch ausserhalb des vereinbarten Zwecks an Dritte weitergegeben werden.

Den im Rahmen der Hilfe bei der Lehrstellensuche individuell für den Kunden erstellten Lebenslauf und das Motivationsschreiben darf er zeitlich unbeschränkt für eigene Bewerbungen verwenden, anpassen und an mögliche Lehrbetriebe weitergeben.

15. Haftung

Passpoint erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt. Passpoint haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf direkte und bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden beschränkt.

Passpoint haftet nicht für Entscheide von Prüfungsorganen, Schulen oder Behörden und nicht allein für ein Nichtbestehen, soweit kein Anspruch aus der Geld-zurück-Garantie oder aus zwingendem Recht besteht.

16. Datenschutz

Informationen zur Bearbeitung von Personendaten, zu Empfängern, Aufbewahrung und Betroffenenrechten stehen in unserer Datenschutzerklärung. Die datenschutzrechtliche Einwilligung beziehungsweise Kenntnisnahme wird bei der Buchung getrennt von der AGB-Zustimmung eingeholt.

17. Änderungen und Nachweis der Vertragsfassung

Passpoint kann diese AGB für zukünftige Buchungen anpassen. Für einen abgeschlossenen Vertrag gilt die bei der Buchung akzeptierte Fassung. Die gespeicherte Versionsnummer und der Zustimmungszeitpunkt dienen als Nachweis; nachträgliche Änderungen wirken nicht ohne Zustimmung auf bestehende Verträge ein.

18. Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Soweit kein zwingender Gerichtsstand besteht, sind die zuständigen Gerichte am Sitz von Passpoint zuständig.

19. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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